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   BFH, 13.06.2003 - IV B 171/01   

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https://dejure.org/2003,12457
BFH, 13.06.2003 - IV B 171/01 (https://dejure.org/2003,12457)
BFH, Entscheidung vom 13.06.2003 - IV B 171/01 (https://dejure.org/2003,12457)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 2003 - IV B 171/01 (https://dejure.org/2003,12457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
    Verfahrensmangel - übergangener Beweisantrag; Krankenpfleger; freiberufliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Krankenpflege nur bei persönlicher Beziehung zur weitaus überwiegenden Zahl der Patienten eine freiberufliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.06.1997 - IV R 43/96

    Gewerblichkeit eines Krankenpflegers

    Auszug aus BFH, 13.06.2003 - IV B 171/01
    Die gerügte Abweichung von dem BFH-Urteil vom 5. Juni 1997 IV R 43/96 (BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681) liegt nicht vor.

    Der erkennende Senat hat in dem vom Kläger genannten Urteil in BFHE 183, 424, BStBl II 1997, 681 ausgeführt, dass ein Krankenpfleger eine höchstpersönliche individuelle Arbeitsleistung am Patienten schulde.

  • BFH, 30.03.1994 - I R 54/93

    1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung

    Auszug aus BFH, 13.06.2003 - IV B 171/01
    Wenn der Beschwerdeführer im Klageverfahren --wie hier-- sachkundig vertreten war, sind mit der Beschwerde deshalb Ausführungen dazu zu machen, dass entweder die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder aber warum die Rüge nicht rechtzeitig erhoben werden konnte (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864, Abschn. II B Nr. 1 b; Gräber/Ruban, a.a.O.).
  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

    Auszug aus BFH, 13.06.2003 - IV B 171/01
    Eine schlüssige Rüge erfordert insoweit, dass die Tatsachen, die den Mangel ergeben, im Einzelnen angeführt werden und dargelegt wird, weshalb die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) auf dem Mangel beruhen kann (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148).
  • BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88

    Revision - Übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 13.06.2003 - IV B 171/01
    Denn das Übergehen eines Beweisantrags stellt einen verzichtbaren Verfahrensmangel dar (BFH-Beschluss vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 13.06.2003 - IV B 171/01
    b) Wird gerügt, das FG habe seine Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen verletzt, ist in der Beschwerdebegründung substantiiert darzulegen bzw. anzugeben, welche Tatfragen aufklärungsbedürftig sind, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, die genaue Fundstelle des Beweisantrags, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme und inwiefern das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Gerichts auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 120 Rz. 69, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.1997 - VIII B 81/96

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus BFH, 13.06.2003 - IV B 171/01
    a) Zur schlüssigen Rüge einer Verletzung des Rechts auf Gehör muss der Beschwerdeführer darlegen, inwiefern ihm das FG das rechtliche Gehör versagt habe, zu welchen dem angefochtenen Urteil zugrunde gelegten Tatsachen er sich nicht habe äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen habe, die Gehörsversagung schon beim FG zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß vor dem FG gerügt habe und inwiefern durch sein --lediglich infolge des Verfahrensfehlers unterbliebenes-- Vorbringen die Entscheidung des FG auf der Grundlage dessen materiell-rechtlicher Auffassung anders hätte ausfallen können (BFH-Beschluss vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196).
  • BFH, 19.04.2005 - IV B 207/03

    Unterscheidung eines Verfahrensfehlers vom materiellrechtlichen Fehler

    Denn das Übergehen eines Beweisantrags stellt einen verzichtbaren Verfahrensmangel dar (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2003 IV B 171/01, BFH/NV 2003, 1414, zu Nr. 1 b, sowie BFH-Beschluss vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, m.w.N.).
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